HB

KFZ-Kennzeichen HB

Das Unterscheidungszeichen HB steht für den Verwaltungsbezirk Freie Hansestadt Bremen.

Status im Datenbestand: aktiv

Steckbrief zu HB

Daten zum Kennzeichen HB aus dem gepflegten Datenbestand
UnterscheidungszeichenHB
Verwaltungsbezirk laut DatenbestandFreie Hansestadt Bremen
BundeslandBremen
Status im Datenbestandaktiv
Kennzeichen mit gleichem Anfangsbuchstaben55
Kürzel mit demselben Regionsnamen in Bremen (inkl. HB)1
Kennzeichen in diesem Bundesland1

Was HB bedeutet

Ein deutsches Kennzeichen besteht nach § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen (Gesetzestext) aus zwei Teilen: einem Unterscheidungszeichen mit ein bis drei Buchstaben für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer. Das Kürzel HB ist der Teil, der die Region verrät – die Erkennungsnummer hinter dem Schild verrät es nicht.

Die Datenbasis führt für HB genau einen Verwaltungsbezirk: Freie Hansestadt Bremen.

Die Regionsbezeichnung nennt weder Stadt noch Landkreis; eine weitergehende Typisierung nehmen wir nicht vor.

Was das Kennzeichen nicht verrät: Aus HB lässt sich weder der Halter noch der genaue Wohnort, das Kennzeichen selbst oder seine Verfügbarkeit ableiten. Das Kennzeichen zeigt den Zulassungsbezirk, nicht den gemeldeten Wohnort des Halters.

Wer zuständig ist

Zuteilen darf nur die Zulassungsbehörde, und zwar für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen wird. Nach § 75 FZV – Zuständigkeiten (Gesetzestext) wird die Fahrzeug-Zulassungsverordnung von den nach Landesrecht zuständigen Behörden ausgeführt; örtlich zuständig ist „soweit nichts anderes bestimmt ist“ die Behörde des Wohnorts des Antragstellers, bei mehreren Wohnungen die Behörde des Ortes der Hauptwohnung.

Für HB heißt das praktisch: maßgeblich ist die Kfz-Zulassungsstelle des Kreises oder der Stadt, die zu dem Verwaltungsbezirk Freie Hansestadt Bremen gehört – also nicht eine zentrale Stelle und nicht das Landesportal. Adressen, Amtszeiten und Gebührenordnungen dieser Ämter führen wir bewusst nicht: Sie ändern sich je nach Kommune und wir können sie nicht belastbar belegen.

Das einzige Kennzeichen, das wir in Bremen führen, findest du übersichtlich auf der Bundeslandseite Bremen. Öffnungszeiten, Gebühren und Terminsysteme der einzelnen Ämter findest du nur auf deren eigenen offiziellen Seiten.

Status und Aufhebung

Der Datenbestand führt dieses Kürzel als aktiv. Das bedeutet: Ihm ist in der gepflegten Zuordnung ein Verwaltungsbezirk zugeordnet und es ist nicht als aufgehoben markiert.

Wer ein neues oder wieder eingeführtes Unterscheidungszeichen sucht, findet den verbindlichen Gegencheck im Bundesanzeiger: Nach § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen (Gesetzestext) werden Festlegung und Aufhebung der Unterscheidungszeichen dort veröffentlicht. Suchmaschinen-Links zu angeblich „freien“ oder „wieder eingeführten“ Kennzeichen ersetzen diese Veröffentlichung nicht.

Verwandte Kennzeichen

Kennzeichen im Umfeld von HB
Weitere Kürzel mit HHHAHABHALHAMHASHBNHBS
Kennzeichen in Bremen1 Eintrag, davon 1 aktiv

Häufige Fragen zu HB

Woher kommt das Kennzeichen HB?
Es ist das Unterscheidungszeichen des in der Datenbasis geführten Verwaltungsbezirks Freie Hansestadt Bremen in Bremen. Zuteilen darf nur die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Kann ich HB als Wunschkennzeichen beantragen?
Ob das Kürzel zugeteilt wird, entscheidet die Zulassungsbehörde bei der Zuteilung. Wir führen ausdrücklich keine Verfügbarkeitsliste; die Vorbereitung steht im Wunschkennzeichen-Guide und in der Reservierungs-Checkliste.

Was unterscheidet HB von einem Kennzeichen mit Buchstaben?
Nichts: HB ist selbst ein Unterscheidungszeichen 2 Buchstaben lang. § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen (Gesetzestext) erlaubt ein bis drei Buchstaben je Bezirk.

Nächste Schritte mit HB

Wenn du ein Fahrzeug mit HB verkaufst, brauchst du zuerst die Ummelde-Checkliste: eVB, Zulassungsbescheinigung Teil II, HU-Nachweis und SEPA-Mandat. Wenn du ein Kennzeichen auswählst, hilft der Wunschkennzeichen-Guide. Was ein Schild überhaupt verrät und was nicht, steht im Beitrag Kennzeichen richtig lesen.

Quellen und Prüfstand: Regionszuordnung aus dem gepflegten Website-Datenbestand (A–Z-Quelle /alle-kennzeichen/, Stand 20.08.2026); Rechtsgrundlagen § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen (Gesetzestext) sowie § 75 FZV – Zuständigkeiten (Gesetzestext) und § 12 FZV – Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen (Gesetzestext), abgerufen und geprüft am 28.09.2026. Keine amtliche Verzeichnisauskunft: verbindlich sind allein die Auskünfte der zuständigen Zulassungsbehörde.