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Quellen · Datenmodell · Grenzen

So entsteht der Kennzeichen-Atlas.

Jeder Suchtreffer soll nachvollziehbar sein. Deshalb steht hier, aus welchen Quellen die 714 Einträge stammen, wie sie geprüft werden – und welche Fragen wir ausdrücklich nicht beantworten.

Datenmodell

Eine A–Z-Quelle, viele Ansichten.

Alles auf dieser Website wird aus einer einzigen geprüften Datei abgeleitet.

Kennzahlen des gepflegten Kennzeichen-Bestands
Einträge im Bestand714
Status „aktiv“688
Status „auslaufend“26
Abgedeckte Bundesländer16
Initiale der Unterscheidungszeichen26 (A bis ÜB)
Kanonische Datei/assets/kennzeichen-data.json
Datenstand20.08.2026

Die Datei entsteht aus der A–Z-Seite /alle-kennzeichen/: Für jedes Kürzel werden Code, Regionsname, Bundesland und Status einmal gepflegt. Suche, Bundeslandseiten, historische Kennzeichen und alle 714 Detailseiten werden daraus reproduzierbar erzeugt – ein Generator, eine Quelle, keine Rundungen.

Rechtsgrundlagen

Was die Fahrzeug-Zulassungsverordnung regelt.

Alle folgenden Paragraphen wurden am 28.09.2026 auf gesetze-im-internet.de abgerufen und geprüft.

§ 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen

Aufbau des Kennzeichens aus Unterscheidungszeichen mit ein bis drei Buchstaben für den Verwaltungsbezirk und einer fahrzeugbezogenen Erkennungsnummer; Festlegung und Aufhebung der Unterscheidungszeichen durch das Bundesministerium für Verkehr auf Antrag der Länder; Veröffentlichung im Bundesanzeiger; Weiterfahrt nach Aufhebung.

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§ 10 FZV – Besondere Kennzeichen

Oldtimerkennzeichen mit amtlichem Zusatz „H“, grüne Kennzeichen für von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge und Saisonkennzeichen mit einem Betriebszeitraum von mindestens zwei und höchstens elf Monaten.

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§ 12 FZV – Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

Schrift, Grund, Maße und Reflexion des Kennzeichenschilds nach Anlage 4 und DIN 74069, die Stempelplakette mit Landeswappen und Sicherheitscode sowie die Anbringung an Vorder- und Rückseite.

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§ 22 FZV – Nachweis der Hauptuntersuchung

Nachweis der nächsten Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung für Zulassung und Änderungen, wahlweise über das Zentrale Fahrzeugregister oder über die Prüfziffer des Prüfberichts.

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§ 75 FZV – Zuständigkeiten

Die FZV wird von den nach Landesrecht zuständigen Behörden ausgeführt; örtlich zuständig ist grundsätzlich die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen die der Hauptwohnung. Dieser Paragraph ist der Grund, warum wir keine bundesweit einheitliche Amtsliste versprechen.

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Bundesanzeiger

Amtliche Veröffentlichung für festgelegte und aufgehobene Unterscheidungszeichen. Der einzige belastbare Gegencheck zu jeder Behauptung über „freie“ oder „wieder eingeführte“ Kennzeichen.

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Was fehlt und warum

Offene Punkte der Datenbasis.

Diese Liste ist bewusst öffentlich: Wer ein Datum sucht, das hier fehlt, weiß warum.

Nicht veröffentlichte Datenbestandteile mit Begründung und Ersatz
DatenbestandteilWarum er fehltWas wir stattdessen tun
Ämterverzeichnisse je BundeslandWelche Stelle in welchem Kreis ein Kennzeichen zuteilt, legen Landes- und Kommunalrecht fest; sie ändern sich laufend. Zum Zeitpunkt des Aufbaus war für die 16 Länder keine belastbare, primärquellenbasierte Liste abrufbar.Die Landessiten nennen den bundeseinheitlichen Rechtsrahmen (§ 75 FZV) und verweisen für den Einzelfall an die zuständige Stelle.
Gebühren und KostenverordnungenWunschkennzeichen, Ummeldung und Ausfuhrkennzeichen werden nach den Zuständigkeitskostenverordnungen der Länder berechnet. Beträge ohne geprüfte Quelle nennen wir nicht.Es erscheint kein einziger Geldbetrag. Wo eine Gebühr eine Rolle spielt, stehen der Rechtsrahmen und der Weg zur zuständigen Stelle.
Verfügbarkeit von KennzeichenOb eine Kombination frei ist, weiß nur die Zuteilungsstelle. Nach § 9 Abs. 1 FZV ist das für die Zuteilung vorgesehene Kennzeichen dem Antragsteller auf Verlangen sogar vor der Zuteilung mitzuteilen.Es gibt keine Verfügbarkeitsliste, keinen Verfügbarkeitsrechner und keine Aussage, ein Kürzel sei „frei“.
Historische KennzeichennummernDie auslaufenden Einträge sind ein redaktionelles Merkmal unseres Bestands, keine Auswertung des Bundesanzeigers.Sie werden auf /historische-kennzeichen/ gebündelt und ausdrücklich gegen die amtliche Veröffentlichung abgegrenzt.

Technik

Wie die Seite ihre Daten bekommt.

Statisch, ohne Konto, ohne KI und ohne Browser-Speicher.

Lokale Datei

Suche und A–Z-Filter laden /assets/kennzeichen-data.json von dieser Domain. Fällt die Datei aus, greift ein Rückfall auf die A–Z-Seite; bleibt auch der aus, meldet die Suche das sichtbar, statt ein leeres Ergebnis zu zeigen.

Eine Route pro Kennzeichen

Jeder Datensatz hat genau eine indexierbare Route. Umlaut-Pfade wie /kennzeichen/aö/ wurden auf den ASCII-Pfad umgestellt; die Umlaut-Dateien bleiben als noindex erhalten und zeigen auf die kanonische Seite.

Reproduzierbar

Kennzeichenseiten, Bundeslandseiten, historische Kennzeichen, diese Methodikseite und die Sitemap werden von Skripten aus derselben Datei erzeugt. Ein geänderter Datensatz erzeugt automatisch geänderte Seiten.

Grenzen

Was diese Website nicht ist.

KFZ-Kennzeichen.cloud ist ein Nachschlagewerk, keine Behörde und keine Behördenoberfläche. Wir fragen keine Zulassungsstelle live ab, nennen keine Gebühren, keine Öffnungszeiten und keine Verfügbarkeiten und treffen keine Entscheidungen über Rechtsfragen. Verbindlich sind Fristen, Kosten, Termine und die Zuteilung selbst immer bei der zuständigen amtlichen Stelle oder einer fachlichen Beratung.

Letzte inhaltliche Prüfung der Rechtsverweise: 28.09.2026. Letzte Datenaktualisierung: 20.08.2026. Fehler in der Zuordnung sind ausdrücklich erwünscht und werden gegen die amtliche Veröffentlichung im Bundesanzeiger gegengeprüft.