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Auslaufende Unterscheidungszeichen

Historische Kennzeichen in Deutschland.

26 der 714 Einträge im gepflegten Bestand stehen auf „auslaufend“. Diese Seite sammelt sie, erklärt den rechtlichen Hintergrund und trennt sauber zwischen „im Bestand auslaufend“ und „heute neu zuteilbar“.

Rechtsgrundlage

Warum ein Kürzel verschwinden kann.

Zwei Dinge werden oft vermischt. Beide stehen in derselben Norm.

Festlegung

Die Unterscheidungszeichen der Verwaltungsbezirke werden nach § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen (Gesetzestext) auf Antrag der Länder durch das Bundesministerium für Verkehr festgelegt. Ein Land kann sogar ein zusätzliches Unterscheidungszeichen beantragen, wenn sonst die verfügbaren Kombinationen zur Neige gehen.

Aufhebung

Dieselbe Norm regelt die Aufhebung. Festlegung wie Aufhebung werden „unverzüglich im Bundesanzeiger“ veröffentlicht. Nur diese Veröffentlichung ist der Beleg – nicht ein Suchportal.

Weiterfahrt

Aufgehoben heißt nicht sofort verschwunden: „Ein Kennzeichen, dessen Unterscheidungszeichen aufgehoben ist, darf bis zur Außerbetriebsetzung des betroffenen Fahrzeuges weitergeführt werden.“

Prüfen lässt sich das im Bundesanzeiger. Ob ein Kürzel heute neu zuteilbar ist oder eine Sperrfrist läuft, entscheidet allein die zuständige Zulassungsbehörde.

Bestand

26 auslaufende Kürzel im Überblick.

Sortiert nach Kennzeichen. Der Regionsname ist dem gepflegten Datenbestand entnommen, Stand 20.08.2026.

Auslaufende Kennzeichen nach Kennzeichen, Region und Bundesland
KennzeichenVerwaltungsbezirkBundeslandDetailseite
AMAmberg, StadtBayernDetailseite
BRBBrandenburg, StadtBrandenburgDetailseite
CChemnitz, StadtSachsenDetailseite
CBCottbus, StadtBrandenburgDetailseite
EFErfurt, StadtThüringenDetailseite
ERErlangen, StadtBayernDetailseite
FTFrankenthal (Pfalz), StadtRheinland-PfalzDetailseite
GGera, StadtThüringenDetailseite
HSTHansestadt Stralsund, StadtMecklenburg-VorpommernDetailseite
INIngolstadt, StadtBayernDetailseite
JJena, StadtThüringenDetailseite
KEKempten (Allgäu), StadtBayernDetailseite
KFKaufbeuren, StadtBayernDetailseite
KOKoblenz, StadtRheinland-PfalzDetailseite
LDLandau in der Pfalz, StadtRheinland-PfalzDetailseite
LULudwigshafen am RheinRheinland-PfalzDetailseite
MAMannheim, StadtBaden-WürttembergDetailseite
MMMemmingen, StadtBayernDetailseite
NBNeubrandenburg, StadtMecklenburg-VorpommernDetailseite
NWNeustadt an der WeinstraßeRheinland-PfalzDetailseite
PPotsdam, StadtBrandenburgDetailseite
SCSchwabach, StadtBayernDetailseite
SHLSuhl, StadtThüringenDetailseite
SNSchwerin, StadtMecklenburg-VorpommernDetailseite
SPSpeyer, StadtRheinland-PfalzDetailseite
WEWeimar, StadtThüringenDetailseite

Nach Bundesland

Wo die auslaufenden Kürzel liegen.

7 Bundesländer tragen mindestens einen auslaufenden Eintrag.

Baden-Württemberg 1

Mannheim, Stadt

Bayern 7

Amberg, Stadt; Erlangen, Stadt; Ingolstadt, Stadt; Kempten (Allgäu), Stadt; Kaufbeuren, Stadt; Memmingen, Stadt; Schwabach, Stadt

Brandenburg 3

Brandenburg, Stadt; Cottbus, Stadt; Potsdam, Stadt

Mecklenburg-Vorpommern 3

Hansestadt Stralsund, Stadt; Neubrandenburg, Stadt; Schwerin, Stadt

Rheinland-Pfalz 6

Frankenthal (Pfalz), Stadt; Koblenz, Stadt; Landau in der Pfalz, Stadt; Ludwigshafen am Rhein; Neustadt an der Weinstraße; Speyer, Stadt

Sachsen 1

Chemnitz, Stadt

Thüringen 5

Erfurt, Stadt; Gera, Stadt; Jena, Stadt; Suhl, Stadt; Weimar, Stadt

Abgrenzung

Auslaufend ist nicht dasselbe wie historisch.

„Auslaufend“ ist in unserem Bestand ein redaktionelles Datenmerkmal: Das Kürzel ist einem Verwaltungsbezirk zugeordnet, aber nicht als aktiv geführt. Es sagt nicht, ob das Kennzeichen heute neu vergeben werden kann, ob eine Sperrfrist greift oder ob es ohnehin nie neu vergeben wurde. Diese drei Fragen beantwortet nur die zuständige Zulassungsbehörde.

Rechtsgrundlage: § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen (Gesetzestext), abgerufen und geprüft am 28.09.2026. Datenstand Kennzeichen: 20.08.2026.