Festlegung
Die Unterscheidungszeichen der Verwaltungsbezirke werden nach § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen (Gesetzestext) auf Antrag der Länder durch das Bundesministerium für Verkehr festgelegt. Ein Land kann sogar ein zusätzliches Unterscheidungszeichen beantragen, wenn sonst die verfügbaren Kombinationen zur Neige gehen.