KFZ-Kennzeichen FB
Das Unterscheidungszeichen FB steht für den Verwaltungsbezirk Wetteraukreis in Friedberg Hessen.
Status im Datenbestand: aktiv
Steckbrief zu FB
| Unterscheidungszeichen | FB |
|---|---|
| Verwaltungsbezirk laut Datenbestand | Wetteraukreis in Friedberg Hessen |
| Bundesland | Hessen |
| Status im Datenbestand | aktiv |
| Kennzeichen mit gleichem Anfangsbuchstaben | 27 |
| Kürzel mit demselben Regionsnamen in Hessen (inkl. FB) | 1 |
| Kennzeichen in diesem Bundesland | 43 |
Was FB bedeutet
Ein deutsches Kennzeichen besteht nach § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen (Gesetzestext) aus zwei Teilen: einem Unterscheidungszeichen mit ein bis drei Buchstaben für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer. Das Kürzel FB ist der Teil, der die Region verrät – die Erkennungsnummer hinter dem Schild verrät es nicht.
Die Datenbasis führt für FB genau einen Verwaltungsbezirk: Wetteraukreis in Friedberg Hessen.
Die Regionsbezeichnung weist in der Datenbasis auf einen Landkreis hin.
Wer zuständig ist
Zuteilen darf nur die Zulassungsbehörde, und zwar für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen wird. Nach § 75 FZV – Zuständigkeiten (Gesetzestext) wird die Fahrzeug-Zulassungsverordnung von den nach Landesrecht zuständigen Behörden ausgeführt; örtlich zuständig ist „soweit nichts anderes bestimmt ist“ die Behörde des Wohnorts des Antragstellers, bei mehreren Wohnungen die Behörde des Ortes der Hauptwohnung.
Für FB heißt das praktisch: maßgeblich ist die Kfz-Zulassungsstelle des Kreises oder der Stadt, die zu dem Verwaltungsbezirk Wetteraukreis in Friedberg Hessen gehört – also nicht eine zentrale Stelle und nicht das Landesportal. Adressen, Amtszeiten und Gebührenordnungen dieser Ämter führen wir bewusst nicht: Sie ändern sich je nach Kommune und wir können sie nicht belastbar belegen.
Alle 43 Kennzeichen, die wir in Hessen führen, findest du übersichtlich auf der Bundeslandseite Hessen. Öffnungszeiten, Gebühren und Terminsysteme der einzelnen Ämter findest du nur auf deren eigenen offiziellen Seiten.
Status und Aufhebung
Der Datenbestand führt dieses Kürzel als aktiv. Das bedeutet: Ihm ist in der gepflegten Zuordnung ein Verwaltungsbezirk zugeordnet und es ist nicht als aufgehoben markiert.
Wer ein neues oder wieder eingeführtes Unterscheidungszeichen sucht, findet den verbindlichen Gegencheck im Bundesanzeiger: Nach § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen (Gesetzestext) werden Festlegung und Aufhebung der Unterscheidungszeichen dort veröffentlicht. Suchmaschinen-Links zu angeblich „freien“ oder „wieder eingeführten“ Kennzeichen ersetzen diese Veröffentlichung nicht.
Verwandte Kennzeichen
Häufige Fragen zu FB
Woher kommt das Kennzeichen FB?
Es ist das Unterscheidungszeichen des in der Datenbasis
geführten Verwaltungsbezirks Wetteraukreis in Friedberg Hessen in Hessen. Zuteilen darf nur die
örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Kann ich FB als Wunschkennzeichen beantragen?
Ob das Kürzel zugeteilt wird, entscheidet die Zulassungsbehörde
bei der Zuteilung. Wir führen ausdrücklich keine Verfügbarkeitsliste; die Vorbereitung
steht im Wunschkennzeichen-Guide und in
der Reservierungs-Checkliste.
Was unterscheidet FB von einem Kennzeichen mit Buchstaben?
Nichts: FB ist selbst ein Unterscheidungszeichen
2 Buchstaben lang. § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen (Gesetzestext) erlaubt ein bis drei
Buchstaben je Bezirk.
Nächste Schritte mit FB
Wenn du ein Fahrzeug mit FB verkaufst, brauchst du zuerst die Ummelde-Checkliste: eVB, Zulassungsbescheinigung Teil II, HU-Nachweis und SEPA-Mandat. Wenn du ein Kennzeichen auswählst, hilft der Wunschkennzeichen-Guide. Was ein Schild überhaupt verrät und was nicht, steht im Beitrag Kennzeichen richtig lesen.
Quellen und Prüfstand: Regionszuordnung aus dem gepflegten Website-Datenbestand (A–Z-Quelle /alle-kennzeichen/, Stand 20.08.2026); Rechtsgrundlagen § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen (Gesetzestext) sowie § 75 FZV – Zuständigkeiten (Gesetzestext) und § 12 FZV – Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen (Gesetzestext), abgerufen und geprüft am 28.09.2026. Keine amtliche Verzeichnisauskunft: verbindlich sind allein die Auskünfte der zuständigen Zulassungsbehörde.