KE

KFZ-Kennzeichen KE

Das Unterscheidungszeichen KE steht für den Verwaltungsbezirk Kempten (Allgäu), Stadt in Bayern.

Status im Datenbestand: auslaufend

Steckbrief zu KE

Daten zum Kennzeichen KE aus dem gepflegten Datenbestand
UnterscheidungszeichenKE
Verwaltungsbezirk laut DatenbestandKempten (Allgäu), Stadt
BundeslandBayern
Status im Datenbestandauslaufend
Kennzeichen mit gleichem Anfangsbuchstaben33
Kürzel mit demselben Regionsnamen in Bayern (inkl. KE)1
Kennzeichen in diesem Bundesland151

Was KE bedeutet

Ein deutsches Kennzeichen besteht nach § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen (Gesetzestext) aus zwei Teilen: einem Unterscheidungszeichen mit ein bis drei Buchstaben für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer. Das Kürzel KE ist der Teil, der die Region verrät – die Erkennungsnummer hinter dem Schild verrät es nicht.

Die Datenbasis nennt für dieses Kürzel 2 zugeordnete Gebietskörper: Kempten (Allgäu), Stadt. Welche davon das Kürzel aktuell tragen, entscheidet die Zulassungsbehörde vor Ort.

Die Regionsbezeichnung trägt in der Datenbasis den Zusatz „Stadt“.

Was das Kennzeichen nicht verrät: Aus KE lässt sich weder der Halter noch der genaue Wohnort, das Kennzeichen selbst oder seine Verfügbarkeit ableiten. Das Kennzeichen zeigt den Zulassungsbezirk, nicht den gemeldeten Wohnort des Halters.

Wer zuständig ist

Zuteilen darf nur die Zulassungsbehörde, und zwar für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen wird. Nach § 75 FZV – Zuständigkeiten (Gesetzestext) wird die Fahrzeug-Zulassungsverordnung von den nach Landesrecht zuständigen Behörden ausgeführt; örtlich zuständig ist „soweit nichts anderes bestimmt ist“ die Behörde des Wohnorts des Antragstellers, bei mehreren Wohnungen die Behörde des Ortes der Hauptwohnung.

Für KE heißt das praktisch: maßgeblich ist die Kfz-Zulassungsstelle des Kreises oder der Stadt, die zu dem Verwaltungsbezirk Kempten (Allgäu), Stadt in Bayern gehört – also nicht eine zentrale Stelle und nicht das Landesportal. Adressen, Amtszeiten und Gebührenordnungen dieser Ämter führen wir bewusst nicht: Sie ändern sich je nach Kommune und wir können sie nicht belastbar belegen.

Alle 151 Kennzeichen, die wir in Bayern führen, findest du übersichtlich auf der Bundeslandseite Bayern. Öffnungszeiten, Gebühren und Terminsysteme der einzelnen Ämter findest du nur auf deren eigenen offiziellen Seiten.

Status und Aufhebung

Der Datenbestand führt dieses Kürzel als auslaufend. Nach § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen kann ein Kennzeichen, dessen Unterscheidungszeichen aufgehoben wurde, bis zur Außerbetriebsetzung des betroffenen Fahrzeugs weitergeführt werden. Ob KE heute neu zuteilbar ist, entscheidet ausschließlich die zuständige Zulassungsbehörde.

Wer ein neues oder wieder eingeführtes Unterscheidungszeichen sucht, findet den verbindlichen Gegencheck im Bundesanzeiger: Nach § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen (Gesetzestext) werden Festlegung und Aufhebung der Unterscheidungszeichen dort veröffentlicht. Suchmaschinen-Links zu angeblich „freien“ oder „wieder eingeführten“ Kennzeichen ersetzen diese Veröffentlichung nicht.

Verwandte Kennzeichen

Kennzeichen im Umfeld von KE
Weitere Kürzel mit KKKAKBKCKEHKELKEMKF
Kennzeichen in Bayern151 Einträge, davon 144 aktiv

Häufige Fragen zu KE

Woher kommt das Kennzeichen KE?
Es ist das Unterscheidungszeichen des in der Datenbasis geführten Verwaltungsbezirks Kempten (Allgäu), Stadt in Bayern. Zuteilen darf nur die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Kann ich KE als Wunschkennzeichen beantragen?
Ob das Kürzel zugeteilt wird, entscheidet die Zulassungsbehörde bei der Zuteilung. Wir führen ausdrücklich keine Verfügbarkeitsliste; die Vorbereitung steht im Wunschkennzeichen-Guide und in der Reservierungs-Checkliste.

Was unterscheidet KE von einem Kennzeichen mit Buchstaben?
Nichts: KE ist selbst ein Unterscheidungszeichen 2 Buchstaben lang. § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen (Gesetzestext) erlaubt ein bis drei Buchstaben je Bezirk.

Nächste Schritte mit KE

Wenn du ein Fahrzeug mit KE verkaufst, brauchst du zuerst die Ummelde-Checkliste: eVB, Zulassungsbescheinigung Teil II, HU-Nachweis und SEPA-Mandat. Wenn du ein Kennzeichen auswählst, hilft der Wunschkennzeichen-Guide. Was ein Schild überhaupt verrät und was nicht, steht im Beitrag Kennzeichen richtig lesen.

Quellen und Prüfstand: Regionszuordnung aus dem gepflegten Website-Datenbestand (A–Z-Quelle /alle-kennzeichen/, Stand 20.08.2026); Rechtsgrundlagen § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen (Gesetzestext) sowie § 75 FZV – Zuständigkeiten (Gesetzestext) und § 12 FZV – Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen (Gesetzestext), abgerufen und geprüft am 28.09.2026. Keine amtliche Verzeichnisauskunft: verbindlich sind allein die Auskünfte der zuständigen Zulassungsbehörde.