SP

KFZ-Kennzeichen SP

Das Unterscheidungszeichen SP steht für den Verwaltungsbezirk Speyer, Stadt in Rheinland-Pfalz.

Status im Datenbestand: auslaufend

Steckbrief zu SP

Daten zum Kennzeichen SP aus dem gepflegten Datenbestand
UnterscheidungszeichenSP
Verwaltungsbezirk laut DatenbestandSpeyer, Stadt
BundeslandRheinland-Pfalz
Status im Datenbestandauslaufend
Kennzeichen mit gleichem Anfangsbuchstaben70
Kürzel mit demselben Regionsnamen in Rheinland-Pfalz (inkl. SP)1
Kennzeichen in diesem Bundesland42

Was SP bedeutet

Ein deutsches Kennzeichen besteht nach § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen (Gesetzestext) aus zwei Teilen: einem Unterscheidungszeichen mit ein bis drei Buchstaben für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer. Das Kürzel SP ist der Teil, der die Region verrät – die Erkennungsnummer hinter dem Schild verrät es nicht.

Die Datenbasis nennt für dieses Kürzel 2 zugeordnete Gebietskörper: Speyer, Stadt. Welche davon das Kürzel aktuell tragen, entscheidet die Zulassungsbehörde vor Ort.

Die Regionsbezeichnung trägt in der Datenbasis den Zusatz „Stadt“.

Was das Kennzeichen nicht verrät: Aus SP lässt sich weder der Halter noch der genaue Wohnort, das Kennzeichen selbst oder seine Verfügbarkeit ableiten. Das Kennzeichen zeigt den Zulassungsbezirk, nicht den gemeldeten Wohnort des Halters.

Wer zuständig ist

Zuteilen darf nur die Zulassungsbehörde, und zwar für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen wird. Nach § 75 FZV – Zuständigkeiten (Gesetzestext) wird die Fahrzeug-Zulassungsverordnung von den nach Landesrecht zuständigen Behörden ausgeführt; örtlich zuständig ist „soweit nichts anderes bestimmt ist“ die Behörde des Wohnorts des Antragstellers, bei mehreren Wohnungen die Behörde des Ortes der Hauptwohnung.

Für SP heißt das praktisch: maßgeblich ist die Kfz-Zulassungsstelle des Kreises oder der Stadt, die zu dem Verwaltungsbezirk Speyer, Stadt in Rheinland-Pfalz gehört – also nicht eine zentrale Stelle und nicht das Landesportal. Adressen, Amtszeiten und Gebührenordnungen dieser Ämter führen wir bewusst nicht: Sie ändern sich je nach Kommune und wir können sie nicht belastbar belegen.

Alle 42 Kennzeichen, die wir in Rheinland-Pfalz führen, findest du übersichtlich auf der Bundeslandseite Rheinland-Pfalz. Öffnungszeiten, Gebühren und Terminsysteme der einzelnen Ämter findest du nur auf deren eigenen offiziellen Seiten.

Status und Aufhebung

Der Datenbestand führt dieses Kürzel als auslaufend. Nach § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen kann ein Kennzeichen, dessen Unterscheidungszeichen aufgehoben wurde, bis zur Außerbetriebsetzung des betroffenen Fahrzeugs weitergeführt werden. Ob SP heute neu zuteilbar ist, entscheidet ausschließlich die zuständige Zulassungsbehörde.

Wer ein neues oder wieder eingeführtes Unterscheidungszeichen sucht, findet den verbindlichen Gegencheck im Bundesanzeiger: Nach § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen (Gesetzestext) werden Festlegung und Aufhebung der Unterscheidungszeichen dort veröffentlicht. Suchmaschinen-Links zu angeblich „freien“ oder „wieder eingeführten“ Kennzeichen ersetzen diese Veröffentlichung nicht.

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Häufige Fragen zu SP

Woher kommt das Kennzeichen SP?
Es ist das Unterscheidungszeichen des in der Datenbasis geführten Verwaltungsbezirks Speyer, Stadt in Rheinland-Pfalz. Zuteilen darf nur die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Kann ich SP als Wunschkennzeichen beantragen?
Ob das Kürzel zugeteilt wird, entscheidet die Zulassungsbehörde bei der Zuteilung. Wir führen ausdrücklich keine Verfügbarkeitsliste; die Vorbereitung steht im Wunschkennzeichen-Guide und in der Reservierungs-Checkliste.

Was unterscheidet SP von einem Kennzeichen mit Buchstaben?
Nichts: SP ist selbst ein Unterscheidungszeichen 2 Buchstaben lang. § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen (Gesetzestext) erlaubt ein bis drei Buchstaben je Bezirk.

Nächste Schritte mit SP

Wenn du ein Fahrzeug mit SP verkaufst, brauchst du zuerst die Ummelde-Checkliste: eVB, Zulassungsbescheinigung Teil II, HU-Nachweis und SEPA-Mandat. Wenn du ein Kennzeichen auswählst, hilft der Wunschkennzeichen-Guide. Was ein Schild überhaupt verrät und was nicht, steht im Beitrag Kennzeichen richtig lesen.

Quellen und Prüfstand: Regionszuordnung aus dem gepflegten Website-Datenbestand (A–Z-Quelle /alle-kennzeichen/, Stand 20.08.2026); Rechtsgrundlagen § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen (Gesetzestext) sowie § 75 FZV – Zuständigkeiten (Gesetzestext) und § 12 FZV – Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen (Gesetzestext), abgerufen und geprüft am 28.09.2026. Keine amtliche Verzeichnisauskunft: verbindlich sind allein die Auskünfte der zuständigen Zulassungsbehörde.