BM

KFZ-Kennzeichen BM

Das Unterscheidungszeichen BM steht für den Verwaltungsbezirk Rhein-Erft-Kreis in Nordrhein-Westfalen.

Status im Datenbestand: aktiv

Steckbrief zu BM

Daten zum Kennzeichen BM aus dem gepflegten Datenbestand
UnterscheidungszeichenBM
Verwaltungsbezirk laut DatenbestandRhein-Erft-Kreis
BundeslandNordrhein-Westfalen
Status im Datenbestandaktiv
Kennzeichen mit gleichem Anfangsbuchstaben54
Kürzel mit demselben Regionsnamen in Nordrhein-Westfalen (inkl. BM)1
Kennzeichen in diesem Bundesland81

Was BM bedeutet

Ein deutsches Kennzeichen besteht nach § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen (Gesetzestext) aus zwei Teilen: einem Unterscheidungszeichen mit ein bis drei Buchstaben für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer. Das Kürzel BM ist der Teil, der die Region verrät – die Erkennungsnummer hinter dem Schild verrät es nicht.

Die Datenbasis führt für BM genau einen Verwaltungsbezirk: Rhein-Erft-Kreis.

Die Regionsbezeichnung weist in der Datenbasis auf einen Landkreis hin.

Was das Kennzeichen nicht verrät: Aus BM lässt sich weder der Halter noch der genaue Wohnort, das Kennzeichen selbst oder seine Verfügbarkeit ableiten. Das Kennzeichen zeigt den Zulassungsbezirk, nicht den gemeldeten Wohnort des Halters.

Wer zuständig ist

Zuteilen darf nur die Zulassungsbehörde, und zwar für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen wird. Nach § 75 FZV – Zuständigkeiten (Gesetzestext) wird die Fahrzeug-Zulassungsverordnung von den nach Landesrecht zuständigen Behörden ausgeführt; örtlich zuständig ist „soweit nichts anderes bestimmt ist“ die Behörde des Wohnorts des Antragstellers, bei mehreren Wohnungen die Behörde des Ortes der Hauptwohnung.

Für BM heißt das praktisch: maßgeblich ist die Kfz-Zulassungsstelle des Kreises oder der Stadt, die zu dem Verwaltungsbezirk Rhein-Erft-Kreis in Nordrhein-Westfalen gehört – also nicht eine zentrale Stelle und nicht das Landesportal. Adressen, Amtszeiten und Gebührenordnungen dieser Ämter führen wir bewusst nicht: Sie ändern sich je nach Kommune und wir können sie nicht belastbar belegen.

Alle 81 Kennzeichen, die wir in Nordrhein-Westfalen führen, findest du übersichtlich auf der Bundeslandseite Nordrhein-Westfalen. Öffnungszeiten, Gebühren und Terminsysteme der einzelnen Ämter findest du nur auf deren eigenen offiziellen Seiten.

Status und Aufhebung

Der Datenbestand führt dieses Kürzel als aktiv. Das bedeutet: Ihm ist in der gepflegten Zuordnung ein Verwaltungsbezirk zugeordnet und es ist nicht als aufgehoben markiert.

Wer ein neues oder wieder eingeführtes Unterscheidungszeichen sucht, findet den verbindlichen Gegencheck im Bundesanzeiger: Nach § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen (Gesetzestext) werden Festlegung und Aufhebung der Unterscheidungszeichen dort veröffentlicht. Suchmaschinen-Links zu angeblich „freien“ oder „wieder eingeführten“ Kennzeichen ersetzen diese Veröffentlichung nicht.

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Kennzeichen in Nordrhein-Westfalen81 Einträge, davon 81 aktiv

Häufige Fragen zu BM

Woher kommt das Kennzeichen BM?
Es ist das Unterscheidungszeichen des in der Datenbasis geführten Verwaltungsbezirks Rhein-Erft-Kreis in Nordrhein-Westfalen. Zuteilen darf nur die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Kann ich BM als Wunschkennzeichen beantragen?
Ob das Kürzel zugeteilt wird, entscheidet die Zulassungsbehörde bei der Zuteilung. Wir führen ausdrücklich keine Verfügbarkeitsliste; die Vorbereitung steht im Wunschkennzeichen-Guide und in der Reservierungs-Checkliste.

Was unterscheidet BM von einem Kennzeichen mit Buchstaben?
Nichts: BM ist selbst ein Unterscheidungszeichen 2 Buchstaben lang. § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen (Gesetzestext) erlaubt ein bis drei Buchstaben je Bezirk.

Nächste Schritte mit BM

Wenn du ein Fahrzeug mit BM verkaufst, brauchst du zuerst die Ummelde-Checkliste: eVB, Zulassungsbescheinigung Teil II, HU-Nachweis und SEPA-Mandat. Wenn du ein Kennzeichen auswählst, hilft der Wunschkennzeichen-Guide. Was ein Schild überhaupt verrät und was nicht, steht im Beitrag Kennzeichen richtig lesen.

Quellen und Prüfstand: Regionszuordnung aus dem gepflegten Website-Datenbestand (A–Z-Quelle /alle-kennzeichen/, Stand 20.08.2026); Rechtsgrundlagen § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen (Gesetzestext) sowie § 75 FZV – Zuständigkeiten (Gesetzestext) und § 12 FZV – Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen (Gesetzestext), abgerufen und geprüft am 28.09.2026. Keine amtliche Verzeichnisauskunft: verbindlich sind allein die Auskünfte der zuständigen Zulassungsbehörde.