Das Unterscheidungszeichen RP steht für den Zulassungsbezirk Rhein-Pfalz-Kreis.
Kennzeichen RP wird von der Zulassungsstelle im Bereich Rhein-Pfalz-Kreis ausgegeben. Fahrzeuge mit diesem Kürzel sind dort zugelassen.
Quelle: Amtliches Unterscheidungszeichen-Verzeichnis (Wikipedia, Stand 2026).
Woher kommt das Kennzeichen RP?
Es wird im Zulassungsbezirk Rhein-Pfalz-Kreis vergeben.
Kann ich RP als Wunschkennzeichen reservieren?
Ja, Wunschkennzeichen werden bei der zuständigen Zulassungsstelle des Bezirks Rhein-Pfalz-Kreis gegen eine Gebühr reserviert.