Das Unterscheidungszeichen GL steht für den Zulassungsbezirk Rheinisch-Bergischer Kreis.
Kennzeichen GL wird von der Zulassungsstelle im Bereich Rheinisch-Bergischer Kreis ausgegeben. Fahrzeuge mit diesem Kürzel sind dort zugelassen.
Quelle: Amtliches Unterscheidungszeichen-Verzeichnis (Wikipedia, Stand 2026).
Woher kommt das Kennzeichen GL?
Es wird im Zulassungsbezirk Rheinisch-Bergischer Kreis vergeben.
Kann ich GL als Wunschkennzeichen reservieren?
Ja, Wunschkennzeichen werden bei der zuständigen Zulassungsstelle des Bezirks Rheinisch-Bergischer Kreis gegen eine Gebühr reserviert.