Transparenz: Impressum, Datenschutz sowie Werbung & Empfehlungen sind direkt verlinkt. Externe Shopping-Links sind als Anzeige/Werbelink gekennzeichnet.

Regionalatlas · SH

KFZ-Kennzeichen in Schleswig-Holstein.

In Schleswig-Holstein sind 17 Kürzel im gepflegten Datenbestand hinterlegt – das sind 2.4 % aller 714 Einträge dieser Website. Jedes Kürzel ist mit seinem Verwaltungsbezirk verknüpft. Diese Seite ist die Regionalansicht, keine Behörde und keine Verfügbarkeitsliste.

Steckbrief

Schleswig-Holstein in Zahlen.

Alle Werte entstehen aus derselben Datenquelle wie Suche und A–Z. Sie sind damit reproduzierbar und nicht geschätzt.

Kennzeichen-Bestand für Schleswig-Holstein
BundeslandSchleswig-Holstein
Kennzeichen-Kürzel im Bestand17 von 714 (2.4 %)
Davon Status „aktiv“17
Davon Status „auslaufend“0
Längen der Unterscheidungszeichen12 Kürzel mit 2 Buchstaben, 5 Kürzel mit 3 Buchstaben
Angrenzende BundesländerHamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen
Datenstand20.08.2026, geprüft am 28.09.2026

Zuständigkeit

Wer in Schleswig-Holstein Kennzeichen vergibt.

Die rechtliche Lage ist bundeseinheitlich, die Ausführung nicht.

Rechtsrahmen

Zuteilen darf nur die Zulassungsbehörde des Verwaltungsbezirks, in dem das Fahrzeug zugelassen wird. Ein Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen mit ein bis drei Buchstaben und einer fahrzeugbezogenen Erkennungsnummer – so § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen (Gesetzestext).

Wer ausführt

Die FZV wird nach § 75 FZV – Zuständigkeiten (Gesetzestext) „von den nach Landesrecht zuständigen Behörden“ ausgeführt; örtlich zuständig ist grundsätzlich die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen die der Hauptwohnung. Welches Amt in Schleswig-Holstein das konkret ist, legt also das jeweilige Landes- und Kommunalrecht fest.

Was das Land festlegt

Die Unterscheidungszeichen selbst werden auf Antrag der Länder durch das Bundesministerium für Verkehr festgelegt oder aufgehoben und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Auch die Gebührenregelung ist Landesrecht.

Offener Punkt der Datenbasis

Amtliche Stellen, Gebühren und Fristen für Schleswig-Holstein

Wir führen für Schleswig-Holstein derzeit keine Verzeichnisse von Zulassungsämtern, keine Gebührensätze und keine Terminsysteme. Der Grund ist nicht Bequemlichkeit: Amtsbezeichnungen, Zuständigkeiten und Kostenverordnungen unterscheiden sich je Kommune, werden laufend geändert und waren beim Aufbau nicht gegen eine belastbare Primärquelle prüfbar. Eine erfundene Amtsliste wäre schlechter als gar keine.

Bis dahin gilt: Für welches Amt, welche Gebühr und welchen Termin ist allein die zuständige Stelle verbindlich. Verbindlich veröffentlicht werden Festlegung und Aufhebung von Unterscheidungszeichen im Bundesanzeiger; die technische Ausgestaltung der Schilder regelt § 12 FZV – Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen (Gesetzestext), den HU-Nachweis § 22 FZV – Nachweis der Hauptuntersuchung (Gesetzestext). Stand der Recherche: 28.09.2026.

Die offenen Punkte aller Bundesländer sind in der Methodik dokumentiert.

Struktur des Bestands

Was die 17 Kürzel in Schleswig-Holstein zeigen.

Diese Auswertung entsteht automatisch aus dem Datenbestand und ändert sich mit ihm.

Verwaltungsbezirke

Am dichtesten belegt ist Dithmarschen mit 2 Kürzeln. Insgesamt führen 2 Verwaltungsbezirke in Schleswig-Holstein mehr als ein Kürzel: Dithmarschen (2), Rendsburg-Eckernförde (2).

Status

Im Bestand ist kein Kürzel in Schleswig-Holstein als auslaufend markiert. Das ist eine Eigenschaft unseres Datenbestands vom 20.08.2026 und keine Aussage über die heutige Vergabe.

Namensüberschneidungen

Kein Regionsname aus Schleswig-Holstein kommt in einem anderen Bundesland vor – für die Suche ist der Bundeslandname damit eindeutig.

A–Z in Schleswig-Holstein

Alle 17 Kürzeichen für Schleswig-Holstein.

Direkteinstieg in die Detailseite mit Steckbrief, Rechtsgrundlage und Nachbarkürzeln.

Weiter

Was zu Schleswig-Holstein noch offen ist.

Quellen: Kennzeichenzuordnung aus dem gepflegten A–Z-Bestand (Stand 20.08.2026); Rechtsgrundlagen § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen (Gesetzestext), § 12 FZV – Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen (Gesetzestext), § 22 FZV – Nachweis der Hauptuntersuchung (Gesetzestext) und § 75 FZV – Zuständigkeiten (Gesetzestext), abgerufen und geprüft am 28.09.2026. Keine amtliche Verzeichnisauskunft.